Wird in der MPU ein so genannter Abstinenznachweis benötigt, so geht es dabei um einen Zeitraum von zwölf Monaten. Manchmal, beim Vorliegen von bestimmten günstigen Voraussetzungen ist es eventuell auch möglich, dass dieser Zeitraum auf nur sechs Monate zu verkürzen wäre.
Schwerer Missbrauch, Alkoholabhängigkeit oder beim Konsum von „harten“ Drogen, ist die Beibringung eines Abstinenznachweises von mindestens zwölf Monaten oder mehr Voraussetzung für den positiven Ausgang einer Medizinisch- Psychologischen- Untersuchung. Gefährlicher Alkoholkonsum oder dem ausschließlichen Konsum von nur Cannabisprodukten kann ein Nachweis von sechs Monaten als ausreichend lange angesehen werden. Die Abstinenz kann durch Urinscreenings oder mittels Haaranalysen nachgewiesen werden. Read more »