Wird in der MPU ein so genannter Abstinenznachweis benötigt, so geht es dabei um einen Zeitraum von zwölf Monaten. Manchmal, beim Vorliegen von bestimmten günstigen Voraussetzungen ist es eventuell auch möglich, dass dieser Zeitraum auf nur sechs Monate zu verkürzen wäre.
Schwerer Missbrauch, Alkoholabhängigkeit oder beim Konsum von „harten“ Drogen, ist die Beibringung eines Abstinenznachweises von mindestens zwölf Monaten oder mehr Voraussetzung für den positiven Ausgang einer Medizinisch- Psychologischen- Untersuchung. Gefährlicher Alkoholkonsum oder dem ausschließlichen Konsum von nur Cannabisprodukten kann ein Nachweis von sechs Monaten als ausreichend lange angesehen werden. Die Abstinenz kann durch Urinscreenings oder mittels Haaranalysen nachgewiesen werden.
Haaranalysen:
Mit diesen Haaranalysen beweist man eine Abstinenz für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum. Der Zeitraum welcher nachgewiesen wird, wird aufgrund des menschlichen Haarwuchses bestimmt. Etwa einen Zentimeter rechnet man, dass Kopfhaare monatlich wachsen. Bei den üblichen Anforderungen bei den MPU – Abstinenznachweisen sind daher Haaranalysen von sechs bis zwölf Zentimeter üblich (entspricht dann einer Abstinenzzeit von sechs bis zwölf Monaten). Bei Haaranalysen auf Alkohol (ETG- Haaranalysen) werden nur drei Zentimeter berüchsichtigt. Das heißt dann, dass für ein halbes Jahr zwei davon und für ein ganzes Jahr vier Untersuchungen davon notwendig sind.
Bei diesen Haaranalysen muss natürlich die Forensik ebenfalls gesichert sein, man kann aber guten Gewissens sagen, dass diese Abstinenzfeststellungen weit angenehmer und unproblematischer für die Betroffenen sind. Es gibt keine so diskriminierenden Situationen wie bei den Urinkontrollen.
Im vergangenen Überprüfungs- Zeitraum soll auf alle Mohnprodukte und auf den Aufenthalt in Räumen in denen Cannabisprodukte konsumiert werden (Passivrauchen) verzichtet werden. Bei den Analysen wird auf die folgenden Substanzgruppen getestet: auf Cannabinoide, auf Opiate, auf Kokain, auf Amphetamine und Amphetaminderivate, auf Methadon und Benzodiazepine.
Liegt Opiat- Konsum vor, wird zusätzlich auf Buprenorphin, auf Tilidin und auf Tramdol getestet.
Beim Nachweise von Alkoholabstinenz muss auf alkoholhaltige Lebensmittel, alkoholhaltige Medikamente sowie auf so genannte „alkoholfreie“ Getränke verzichtet werden. Meist enthalten diese geringfügige Mengen Alkohol welche unter Umständen im Test zu einer Überschreitung des Cut-Off-Wertes führen können.